Sprachalarmanlagen (SAA) nach DIN EN-60849 Produkt- Systemnorm und DIN VDE 0833-4 Anwendungsnorm.
In Zusammenarbeit mit zugelassenen externen Sachverständigen bietet die Kraatz GmbH die Konzeption, Lieferung und Betrieb von normgerechten Sprach-Alarmanlagen inkl. einem normgerechten After-Sales-Service an. Diese Art der Alarmierungssysteme werden in Zukunft ein immer wichtigerer Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung. Je nach Nutzung des Gebäudes werden diese sogar zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Warum bieten die Kraatz GmbH Ihnen normgerechte Sprachalarmanlagen an?
Eine sehr wichtige Vorgabe im Brandfall stellt die schnelle und sichere Evakuierung von Personen in Gebäuden dar. So wurde in umfangreichen Versuchsreihen festgestellt, dass eine Evakuierung durch einfache Signalgeber wie Hupen und Sirenen der Brandmeldeanlagen nur mit großem Zeitverlust zu erreichen ist!
Würden Sie z. B. ein fremdes oder auch bekanntes Gebäude sofort verlassen, wenn Sie ein DIN Alarmsignal hören?
Die meisten Personen sind nicht sicher was sie tun sollen, so dass auch Panik entstehen kann. Eine Alarmierung mit klaren und verständlichen Sprachansagen, bei Bedarf auch in unterschiedlichen Sprachen, bietet hier eine wesentlich bessere Voraussetzung für den sicheren Evakuierungsfall. So reagieren Menschen auf das gesprochene Wort bis zu viermal schneller als auf jede andere Art der Instruktion.
Seit dem diese wichtigen Vorteile erkannt worden sind, steigt die Bedeutung der Sprachalarmierungsanlagen (auch als ELA bekannt) in Verbindung mit den Brandmeldeanlagen der Gebäude. So können je nach Brandbereich auch unterschiedliche Fluchtweg-Szenarien ausgelöst werden, wenn z. B. ein Treppenhausbereich gar nicht mehr erreichbar sein sollte. Ebenso kann eine stufenweise Räumung von Geschossen erfolgen, so dass im Brandfall zuerst der Brandbereich und das Erdgeschoss des Gebäudes geräumt wird. Danach dann die am Brandherd angrenzenden Geschosse usw. So kann auch sichergestellt werden, dass keine Staus in den Treppenhäusern, auf den gekennzeichneten Fluchtwegen und im Erdgeschoss des Gebäudes bei der Evakuierung entstehen.
In den gültigen Normen werden sowohl Parameter für die verwendeten Bauteile und den Gesamtsystemen als auch Parameter für die akustische Übertragungseigenschaften festgelegt. In der Produktnorm wurde als Beispiel auch festgelegt, dass sich das gesamte SAA System dauerhaft selbst Überwacht und ein hohes Maß an Ausfallsicherheit gewährleistet wird. Selbstverständlich müssen diese Sprachalarmierungssysteme auch im Fall eines Spannungsausfall weiterhin einsatzfähig sein. Ebenso werden klare Vorgaben für die Wartung und Instandhaltung der Systeme aufgeführt.
Hinsichtlich der Sprachübertragung werden in den Normen selbstverständlich auch akustische Mindestanforderungen aufgeführt. So müssen für den sicheren Betrieb der Anlage Mindestpegel und Grenzwerte eingehalten werden. Sehr wichtig ist für die schnelle Evakuierung des Gebäudes auch die Sprachverständlichkeit der übertragenen Information. Nur so ist sichergestellt, dass die Personen auch im Notfall klar und verständlich die Anweisungen des Alarmsystems erhalten.
Eine normgerechte Sprachalarmanlage bedingt die fachliche Qualifikation von Planer, Errichter und der Wartungsfirma in Zusammenarbeit mit dem Betreiber sowie Behörden, TÜV / DEKRA und der zuständigen Feuerwehr.
Nur auf Grundlage und unter Berücksichtigung der Brandschnitte sowie der Alarmierungsbereiche und der raumakustischen Parameter kann ein lebensrettendes Sprachalarmsystem in die Infrastruktur integriert werden.
Sie haben Fragen zu diesem Thema, oder möchten Ihr Gebäude mit unserer Technik ausrüsten? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.